Die Mitgliederversammlung
Das wichtigste Organ im Verein - hier kannst du die Zukunft mitbestimmen!
Eine ordentliche Mitgliederversammlung (MV) ist gesetzlich vorgeschrieben und findet einmal im Kalenderjahr statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand nach §26 BGB. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht entgegen und entlastet den Vorstand für seine Arbeit im vergangenen Jahr. Weitere Aufgaben der MV sind die Entscheidung von Beschlüssen und die Wahlen der Vorstandschaft und Kassenprüfer. Die MV lenkt somit die Geschicke des Vereins. Die Einladung zur jährlichen MV erfolgt spätestens 14 Tage vorher über Aushang, Presse und soziale Medien.
Unser gewählten Kassenprüfer
Unsere Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind zuständig für die jährliche Prüfung aller Kassen im Verein.
Ohne Kassenprüfung gibt es keine Entlastung der Vorstandschaft in der Mitgliederversammlung.
Unsere aktuellen Kassenprüfer:
Barbara Pfaff und Fabian Bahner
Unsere Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind zuständig für die jährliche Prüfung aller Kassen im Verein.
Ohne Kassenprüfung gibt es keine Entlastung der Vorstandschaft in der Mitgliederversammlung.
Unsere aktuellen Kassenprüfer:
Barbara Pfaff und Fabian Bahner